Die Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen

Die Sekundar­schule

Was bietet die Sekundarschule?

Die Sekundarschule ermöglicht in einem differenzierten Unterrichtssystem Bildungsgänge, die mit oder ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen zu allen Abschlüssen der Sekundarstufe I führen.

  • Die Sekundarschule umfasst die Klassen 5 bis 10 und bietet von Anfang an auch gymnasiale Standards.

  • Der Unterricht wird in den Klassen 5 und 6 im Klassenverband erteilt.

  • Sekundarschulen werden in der Regel als Ganztagsschulen geführt.

  • Die Sekundarschule schließt eine verbindliche Kooperationsvereinbarung mit mindestens einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg ab. Damit ist sichergestellt, dass Eltern bei der Anmeldung wissen, an welcher Schule ihr Kind bei entsprechenden Leistungen das Abitur machen kann und welche weiteren beruflichen Qualifikationen im Anschluss an den Besuch der Sekundarschule ortsnah angeboten werden.

  • Die Schülerinnen und Schüler werden sowohl auf eine berufliche Ausbildung als auch auf die Fortsetzung ihrer Schullaufbahn für den Erwerb des Abiturs in der Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder des Beruflichen Gymnasiums vorbereitet. Das Abitur wird in der Regel nach 9 Jahren erworben.

Lernen an der Sekundarschule

Die integrierte oder teilintegrierte Sekundarschule

Um den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, bietet die Sekundarschule in einigen Fächern Unterricht auf zwei Anspruchsebenen (Grund- und Erweiterungs­ebene) an:

  • ab Klasse 7 in Englisch und Mathematik
  • ab Klasse 8 oder 9 in Deutsch und
  • ab Klasse 9 in Physik oder Chemie.

Der Unterricht orientiert sich an den Kernlernplänen der Gesamtschule

In der integrierten Form der Sekundarschule werden die Schülerinnen und Schüler auf unterschiedlichen Anforderungsebenen in allen Fächern im Klassenverband unterrichtet (Binnendifferenzierung). In der teilintegrierten Form der Sekundarschule werden ab Klasse 7 in den Kernfächern Grund- und Erweiterungskurse eingerichtet (äußere Differenzierung). Die Schülerinnen und Schüler gehen wie in der Gesamtschule ohne Versetzung in die Klassen 6 bis 9 über. Auf Antrag der Eltern ist eine Wiederholung einer Klasse möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler dadurch besser gefördert werden kann.

Die kooperative Sekundarschule

Die kooperative Sekundarschule wird in zwei unterschiedlichen Formen angeboten:

In der kooperativen Form mit drei Bildungsgängen wird ab Klasse 7 nach Hauptschulbildungsgang, Realschulbildungsgang und gymnasialem Bildungsgang unterschieden. Versetzungen erfolgen ab Klasse 7 wie an der Hauptschule, der Realschule oder dem Gymnasium. Grundlage für den Unterricht ab Klasse 7 sind die Lehrpläne der drei genannten Schulformen.

In der kooperativen Form mit zwei Bildungsgängen wird ab Klasse 7 nach Grund- und Erweiterungsbildungsgang in den Fächern Deutsch, Mathematik, in der Fremdsprache und im Lernbereich Naturwissenschaften sowie im bildungsgangspezifi­schen Lernbereich Gesellschaftslehre unter­schieden. In den übrigen Fächern kann der Unterricht auch in gemeinsamen Lerngruppen erfolgen. Im Grundbildungsgang gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung in die Klassen 6 bis 9 über. Der Unterricht orientiert sich an den Lehrplänen der Haupt- und Realschule. Im Erweiterungsbildungsgang erfolgen ab Klasse 7 Versetzungen. Der Unterricht orientiert sich ab Klasse 7 an den Lehrplänen der Realschule und des Gymnasiums.

Fächer und Lernbereiche

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Englisch
  • Herkunftssprachlicher Unterricht (freiwilliges Angebot)
  • ggf. zweite Fremdsprache ab Klasse 7 im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts
  • ggf. dritte Fremdsprache ab Klasse 9 im Rahmen der Ergänzungsstunden
  • Informatik
  • Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik)
  • Gesellschaftslehre (Geschichte, Wirtschaft-Politik, Erdkunde)
  • Technik
  • Hauswirtschaft
  • Kunst, Musik
  • Religionslehre
  • ggf. praktische Philosophie
  • Sport
  • Wahlpflichtunterricht

Eigene Schwerpunkte setzen – Wahlpflichtfach wählen

Die zweite Fremdsprache wird in der Klasse 7 angeboten. Sie ist nicht verpflichtend, aber Voraussetzung für Schülerinnen und Schüler im gymnasialen Bildungsgang einer kooperativen Sekundarschule. Ein weiteres Angebot für die zweite oder dritte Fremdsprache wird ab Klasse 9 eröffnet.

In der Klasse 7 setzen die Schülerinnen und Schüler erste eigene Schwerpunkte, indem sie zusätzlich ein weiteres Fach wählen. Dieser Wahlpflichtunterricht umfasst eine zweite Fremdsprache und mindestens ein Angebot aus den Lernbereichen Wirtschaft und Arbeitswelt (Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft), Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) oder Fächer/Fächerkombinationen mit gesellschaftswissenschaftlich-wirtschaftswissenschaft­lichem, mathematisch-naturwissenschaftlich-technischem oder mit künstlerisch-musischem Schwerpunkt.

An der Sekundarschule sind Ergänzungsstunden fester Bestandteil des Unterrichtsangebots. Sie werden vor­ran­gig für die Förderung der Kompetenzen in Deutsch, Mathematik, den Naturwissenschaften, den Fremdsprachen, dem Fach des Wahlpflichtunterrichts s­owie für erweiterte Angebote in den Fächern der Stundentafel sowie für berufsorientierende Angebote verwendet.

Abschlüsse an der Sekundarschule

An der Sekundarschule können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • der Hauptschulabschluss (nach Klasse 9)
  • der Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife)

Der mittlere Schulabschluss berechtigt bei entsprechenden Leistungen zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder des Beruflichen Gymnasiums am Berufskolleg.

Der unmittelbare Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien oder Gesamtschulen ist möglich, wenn

  • die Leistungen im erweiterten Anforderungsniveau (Erweiterungsebene, Erweiterungsbildungsgang oder gymnasialer Bildungsgang) besonders gut sind und die Anforderungen für die Berechtigung der Einführungsphase übertreffen,

  • die Schülerin oder der Schüler bis zum Ende der Klasse 10 in mindestens vier aufeinander folgenden Schuljahren am Unterricht einer zweiten Fremdsprache teilgenommen hat,

  • die Abschlusskonferenz davon überzeugt ist, dass die Schülerin oder der Schüler erfolgreich am Unterricht der Qualifikationsphase teilnehmen kann.

Foto: monkeybusinessimages/iStockphoto.com

 

© MSB 08/2021